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mixins.searchInfo_searchTermBodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
  • Vorbereitung der Sitzungen des Umlegungsausschusses
  • Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Umlegungsausschusses im Rahmen von Baulandumlegungen gemäß §§ 45-79 BauGB
  • sowie von Vereinfachten Baulandumlegungen gemäß §§ 80-84 BauGB
  • Verhandlungen mit Umlegungsbeteiligten und mitwirkenden Behörden
  • Führung der Verwaltungsgeschäfte des Umlegungsausschusses
  • Ihre zuständige Stelle:

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen

    Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.

    Marktplatz 2
    67547 Worms
    Bemerkung:
    Rathaus
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
    08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

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