Strahlenschutz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen nehmen folgende Aufgaben bezüglich des Strahlenschutzes wahr:
- Genehmigung
- des Betriebs von Röntgeneinrichtungen und Bestrahlungsgeräte,
- des Umgangs und der Entsorgung sonstiger radioaktiver Stoffe,
- des Einsatzes beruflich strahlenexponierter Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen,
- Entgegennahme von Anzeigen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen,
- Bescheinigung der jeweils erforderlichen Fachkunden oder Kenntnisse im Strahlenschutz
- Prüfung der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Aufsicht in Betrieben, Forschungslaboren, Krankenhäusern sowie in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, ob die Anlagen (z.B. Röntgengeräte, Bestrahlungsgeräte, radiometrische Füllstandmessanlagen) und Radionuklidlabore nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.
- Überwachung der Beförderung von radioaktiven Stoffen.
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Ermittlungen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen.