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Abstammungsurkunde

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.

Urkunden und Abschriften können Sie auch persönlich im Standesamt Worms beantragen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).

Es werden folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister

Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.

Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.

Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.

Durch persönliche Vorsprache erhalten Sie die Urkunde auch sofort beim Standesamt Worms. Hierbei vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis/Reisepass, sowie ggf. die oben genannte Vollmacht sowie die Gebühren mitzubringen. 

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)  

Besondere Trautermine und Orte im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"

Urkundenanforderung "Standesamt online" Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-3434
+49 6241 853-3499
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
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Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr!

Freitag
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Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 
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