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mixins.searchInfo_searchTermEinbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen

Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben,
  • genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
  • können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer sind Sie,

  • wenn Sie staatenlos sind oder
  • wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen,

und 

  • Ihre Heimat im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg verlassen mussten und
  • sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes rechtmäßig und gewöhnlich aufhielten.

Denselben Status haben Sie auch, wenn Sie von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig und gewöhnlich aufhielten.

Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung, sofern Sie sich seit mindestens 7 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Davon ausgenommen sind Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die von Ihnen zu erfüllenden Voraussetzungen sind dabei im Vergleich zu den weiteren Einbürgerungsmöglichkeiten weniger umfangreich. Und die anfallende Gebühr ist geringer.

Zudem können Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder miteingebürgert werden, auch wenn diese noch nicht so lange in Deutschland leben wie Sie.

Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Aktuelles

Neuer Online-Dienst:  Einbürgerung online beantragen (inklusive "Quick-Check")

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Online-Antragstellung, dann helfen Ihnen die Lotsen des Projektes ?Pass(t) Genau? gerne weiter.

Brexit, Integrationsministerium RLP informiert über Übergangsfristen für Einbürgerung bei EU-Austritt


Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Diese muss beantragt werden und wird durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen vollzogen.

Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  •  ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen   Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999   zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine  Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 16a-f, 17, 18f, 19, 19 b und e, 20, 22, 23   Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5, § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten  Aufenthaltszwecke besitzen
  •  mindestens einen ununterbrochener 5-jährigen (rechtmäßigen und gewöhnlichen)     Aufenthalt   im Inland, bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren
  •  Unterhaltsfähigkeit, den Lebensunterhalt grundsätzlich durch eine eigene Erwerbs-   tätigkeit sichern können
  •  ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch B1) nachweisen.   Fehlt der Nachweis, ist eine Sprachprüfung zu absolvieren
  •  die bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben; Ausnahmen sind in einem   gewissen Umfang möglich
  •  sich straffrei geführt haben; Bagatelldelikte bleiben außer Betracht
  •  Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, sowie   eine Erklärung abgeben, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt   oder verfolgt hat
  •  keine Zugehörigkeit zu einer extremistischen oder terroristischen Vereinigung
  •  Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in   Deutschland (gilt ab 01.09.2008)

Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt werden.


Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)  

Besondere Trautermine und Orte im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"

Urkundenanforderung "Standesamt online" Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

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