Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBehördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, Lärm und Erschütterungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.22 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Dienstag
Geschlossen

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.