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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Die Antragsaufnahme erfolgt zurzeit über den Postweg. Die für den Antrag benötigten Unterlagen können in einem Umschlag entweder per Post uns zugesendet oder in den Dienstbriefkasten eingeworfen werden.

Wir bitten von Rückfragen über den Eingang und die Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen abzusehen. 

Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner für:

  • Anmeldung Fahrschule (Fahrerlaubnis)
  • Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins bei Diebstahl
  • Ausstellung einer Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte
  • Internationaler Führerschein
  • Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 und 197
  • Erstausstellung und Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Erlöschen der Fahrerlaubnis)
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR Staat
  • Umschreibung eines Dienstführerscheins
  • Führerscheintausch (alt gegen neu)
  • Verlängerung LKW-Führerschein oder Bus-Führerschein
  • Änderung des Führerscheins

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.12 Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle ist Ihr Ansprechpartner für:

  • Anmeldung Fahrschule (Fahrerlaubnis)
  • Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins bei Diebstahl
  • Ausstellung einer Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte
  • Internationaler Führerschein
  • Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196 und 197
  • Erstausstellung und Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • Ersterteilung und Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Erlöschen der Fahrerlaubnis)
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR Staat
  • Umschreibung eines Dienstführerscheins
  • Führerscheintausch (alt gegen neu)
  • Verlängerung LKW-Führerschein oder Bus-Führerschein
  • Änderung des Führerscheins

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich (per Kontaktformular oder telefonisch).

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich (per Kontaktformular oder telefonisch).
 
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