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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz abmelden wegen Auswanderung

Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Es besteht eine Abmeldepflicht bei Wegzug ins Ausland. Die Abmeldung muss nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach Auszug und kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug, bei der Meldebehörde erfolgen.

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Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

(06241) 853 - 0

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
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Hauptstelle Folzstraße 5 
>> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!)
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Unsere 4 Außenstellen:

In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

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Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
+49 6241 853-3799
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
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