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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Sie haben im Ausland geheiratet,eine Lebenspartnerschaft begründet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?! Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen.

Bei der Nachbeurkundung werden anhand der ausländischen Urkunden, die eingetretenen Personenstandsfälle geprüft, und in die deutschen Heirats-, Lebenspartnerschafts-, Geburten,- oder Sterberegister eingetragen. Hiernach ist es möglich eine deutsche Personenstandsurkunde über den jeweiligen Vorgang  zu erhalten.  

Eine Vorraussetzung für die Antragsstellung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies muss am Tage der Antragsstellung vorliegen. Die Möglichkeit der Nachbeurkundung gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,  mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Antragsberechtigt sind:

  • bei Eheschließung im Ausland die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder,
  • bei Lebenspartnerschaft die Lebenspartner sowie deren Eltern und Kinder,
  • bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder,
  • bei einem Sterbefall die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Sollten dieser in Worms sein, melden Sie sich bitte bei unserem Geschäftszimmer.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)  

Besondere Trautermine und Orte im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"

Urkundenanforderung "Standesamt online" Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
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+49 6241 853-3434
+49 6241 853-3499
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Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr!

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