Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMöchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen
Sie haben im Ausland geheiratet,eine Lebenspartnerschaft begründet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?! Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen.
Bei der Nachbeurkundung werden anhand der ausländischen Urkunden, die eingetretenen Personenstandsfälle geprüft, und in die deutschen Heirats-, Lebenspartnerschafts-, Geburten,- oder Sterberegister eingetragen. Hiernach ist es möglich eine deutsche Personenstandsurkunde über den jeweiligen Vorgang zu erhalten.
Eine Vorraussetzung für die Antragsstellung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies muss am Tage der Antragsstellung vorliegen. Die Möglichkeit der Nachbeurkundung gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Antragsberechtigt sind:
- bei Eheschließung im Ausland die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder,
- bei Lebenspartnerschaft die Lebenspartner sowie deren Eltern und Kinder,
- bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder,
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bei einem Sterbefall die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Sollten dieser in Worms sein, melden Sie sich bitte bei unserem Geschäftszimmer.