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mixins.searchInfo_searchTermAusdruck aus dem Geburtenregister

Ausdruck aus dem Geburtenregister

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Hierfür können eventuell Gebühren anfallen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.

Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie auch persönlich Urkunden und Abschriften im Standesamt Worms beantragen.

Es werden folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

 

Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister

 

Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.

Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.

Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.

Nach der Bestellung Ihrer Urkunde lassen Sie uns bitte noch zu Ihrer Legitimation eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, und ggf. eine Vollmacht zukommen. Gerne per E-Mail als Anhang an urkunden@worms.de oder auf dem Postweg.

Erst wenn alle erforderliche Nachweise und Zahlungen vorliegen, werden wir Ihre Urkunde ausstellen, und zusenden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)  

Besondere Trautermine und Orte im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"

Urkundenanforderung "Standesamt online" Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-3434
+49 6241 853-3499
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr!

Freitag
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Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 
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