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mixins.searchInfo_searchTermAusstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)

Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Tierärzte (Certificate of good standing)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausstellung einer Bescheinigung, die für eine Tätigkeit als Tierarzt im Ausland benötigt und in der bestätigt wird, dass die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung besteht und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung - Certificate of good standing).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Überwachung, Beratung und Kontrolle von Gewerbe- und Handwerksbetrieben in gewerblicher Hinsicht. 

Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen

NEU: Unbedenlichkeitsbescheinigung online beantragen (Kosten: 10,00 €) 

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kasse (Vollstreckung) wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.

Bitte beachten Sie: Die Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes erteilt das Finanzamt Ihres Wohnortes. 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, 
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.

Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis das Recht, das Gewerbe auszuüben.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.05 Vollstreckung

Die Vollstreckung erreichen Sie unter der Servicenummer: (0 62 41) 8 53 - 25 10.

VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.


Klosterstraße 23
67547 Worms
Bemerkung:
Bereich 2 - Finanzen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
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Vorsprache nur mit Termin!
 

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