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Baumkontrolle und Baumpflege

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständigen Fachamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
  • Baumkontrolle / Baumpflege / Verkehrssicherheit
  • Schadensbearbeitung
  • Kontaktstelle Versorgungsträger

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.7 Grünflächen und Gewässer

  • Planung, Bau und Unterhaltung von Grünanlagen
  • Stadtentwicklungsplanung / Grünwesen
  • Gartendenkmalpflege / Umsetzung von Parkpflegewerken
  • Spielplätze / Kontrolle, Pflege und Unterhaltung
  • (Straßen-)Bäume / Kontrolle, Pflege und Unterhaltung
  • Sportplätze / Pflege und Unterhaltung
  • Wasserbau / Kontrolle, Pflege und Unterhaltung
  • Wald / Pflege und Unterhaltung
  • Grünbestände an Radwegen im Außenbereich / Kontrolle, Pflege und Unterhaltung
  • Planung und Bau von Kleingärten

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 

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