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mixins.searchInfo_searchTermElektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Verlängerung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Verlängerung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Zwecken erteilt wird. Diese sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 Auf-enthG),
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 AufenthG),
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG),
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG).

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Wird der Antrag rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach bereits abgelaufener Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben. Ihr weiterer Aufenthalt wäre dann unerlaubt. Sie sind zudem ausreise­pflichtig und dürften keiner Beschäftigung mehr nachgehen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

Termin online reservieren

Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

  • Worms-Neuhausen
  • Worms-Pfeddersheim
  • Worms-Rheindürkheim
  • Worms-Horchheim

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)       oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

Jetzt gleich online erledigen! Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

Hauptstelle Folzstraße 5 >> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!) Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Unsere 4 Außenstellen:

In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.  Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
+49 6241 853-3799
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
 
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