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mixins.searchInfo_searchTermFamilien- und Sozialpass

Familien- und Sozialpass

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) haben Anspruch auf einen Sozialausweis.

Der Sozialausweis berechtigt, städtische Einrichtungen wie: Bäder, Museen, Volkshochschule, Theater, Omnibusse (VRN), Bücherei zu den jeweils gültigen ermäßigten Gebührensätzen in Anspruch zu nehmen.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch innerhalb unserer Öffnungszeiten 

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag, Freitag
Geschlossen

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
 
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