Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Bitte beachten:
Seit dem 01.01.2021 ist der Kinderreisepass maximal ein Jahr gültig.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile bzw. der vorsprechende Elternteil die Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen (das gilt auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses). Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Ab 01.11.2007 ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Ab dem 13. Lebensjahr ist die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses erforderlich.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
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