Einschulung vorzeitig beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.
Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.
Zuständig für die Schulen in Worms ist die Abt. 4.2 Bildung und Sport. Hier erhalten Sie auch Auskünfte und Informationen rund um den Schulbesuch in Worms:
Stadtverwaltung Worms
Bereich 4 - Kultur, Bildung und Sport
Abt. 4.2 Bildung und Sport
4.23 Schulverwaltung und Medienzentrum
(im Haus zur Münze, 3. OG)
Marktplatz 10
67547 Worms