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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachsungsbedürftigen Anlage beantragen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachsungsbedürftigen Anlage beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

  • eine überwachungsbedürftige Anlage errichten und betreiben möchten oder
  • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

  • beschränkt,
  • befristet,
  • unter Bedingungen oder
  • mit Auflagen.

Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 31
55116 Mainz
+49 6131 96030-0
+49 6131 96030-99
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