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Pflegekinder

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.

Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.

In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.

Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:

  • Vollzeitpflege (auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis)
  • Kurzzeitpflege (auf einen kürzeren Zeitraum angelegtes Pflegeverhältnis),
  • Sonderpflege (Pflegeverhältnis für Kinder mit besonderem Förderbedarf)
  • Bereitschaftspflege (Kurzfristige Aufnahme in Pflegeverhältnis aufgrund akuter Not- oder Krisenfälle)
  • Verwandschaftspflege (Pflegeverhältnis innerhalb der Familie, z.B. Großeltern, Onkel, Tanten etc.)
  • Gastfamilien (häufig genutzt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).

Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Wenn Personen, die nicht mindestens zweiten Grades mit dem Kind verwandt sind, dieses mit Erlaubnis der Personensorgeberechtigte bei sich aufnehmen, bedarf es einer durch das Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis. Ausnahmen bilden die durch das Jugendamt eingerichteten Pflegeverhältnisse (Hilfe zur Erziehung). 

Zur Prüfung gehört mindestens ein Hausbesuch und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Die Personen erhalten bei Eignung eine Pflegeerlaubnis.

Sobald ein Pflegeverhältnis eingerichtet werden soll, wird der Pflegekinderdienst aktiv. Wir beraten alle Beteiligten und suchen eine passende Pflegefamilie für das betroffene Kind. Wir begleiten die Pflegeverhältnisse in regelmäßigen Hilfeplangesprächen und durch individuelle Beratung.

Wir sind immer auf der Suche nach neuen Pflegepersonen. Sollten sie Interesse haben, können Sie weitere Informationen unter www.pkd-worms.de finden.

Die potentiellen Pflegepersonen werden durch uns geprüft und bei entsprechender Eignung in die Liste der Pflegepersonen aufgenommen. 

Für unsere Pflegepersonen bieten wir Beratung sowie Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote an.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

Jugendamt der Stadt Worms

Schönauer Straße 2
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 5.05 – Jugendhilfen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
 

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