Infektionsschutzberatung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzZiel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Beratung und ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten, die z.B. durch mangelnde Wohnungshygiene, der Ausbreitung der Ausbreitung von Schädlingen (z. B. Ratten, Kakerlaken, usw.) verursacht sein können.
Bei Anfragen, Bescherden, Meldungen bezüglich Tauben jeglicher Art wenden Sie sich bitte an die Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft
Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!
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