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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.


Beispiele für öffentliche Belange:

  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Ort- und Landschaftsbild

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, insofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind.
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen.
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Für Bauvorhaben

  • in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder
  • im städtebaulichen Entwicklungsbereich

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Die drei Bauaufsichtsbezirke der Stadt Worms sind im Wesentlichen wie folgt abgegrenzt:

Bauaufsichtsbezirk 1:

Stadtteile Ibersheim, Rheindürkheim, Abenheim, Herrnsheim, Neuhausen,

nördliches Stadtgebiet und Innenstadt bis Nordseite Andreasstraße, Wollstraße, Westseite Ludwigstraße, Nordseite Allmendgasse, Kyffhäuserstraße  


außerdem vertretungsweise aus Bauaufsichtsbezirk 2:

Stadtteil Hochheim

westliches Stadtgebiet bis Bahnlinie Mannheim-Mainz, Südseite Andreasstraße, Westseite Valckenbergstraße, Speyerer Straße, Nordseite Horchheimer Straße


Bauaufsichtsbezirk 3:

Stadtteile Heppenheim, Wiesoppenheim, Weinsheim, Horchheim,

südliches Stadtgebiet begrenzt durch die Südseite Horchheimer Straße, Ostseite Speyerer Straße, Ostseite Valckenbergstraße, Südseite Wollstraße, Ostseite Ludwigstraße, Südseite Allmendgasse, Kyffhäuserstraße


außerdem vertretungsweise aus Bauaufsichtsbezirk 2:

Stadtteile Pfeddersheim, Leiselheim, Pfiffligheim


 
Die genaue Absperrung entnehmen Sie bitte aus der Karte unter:

Links:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-6101
+49 6241 853-6099
Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

Montag, Mittwoch
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
 
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