Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.
Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 2 30 66
Fax: (06241) 20 01 5 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr
Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
Telefon: (0 176) 69 15 85 81