Antrag zur Scheidung einer Ehe
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.
Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.
Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.
Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich.
Hier können Sie in Worms heiraten:
- Trauzimmer im Wormser Rathaus (max. 25 Personen)
- runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
- Innenhof oder Kreuzgang (bei Schlechtwetter) im Andreasstift (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
Termine für Eheschließungen an Samstagen bzw. für unsere besonderen Trauorte sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.
Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.