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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Die Abt. 6.6 erstellt Gestattungsverträge, die für die Nutzung bzw. Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Ein Gestattungsvertrag ist erforderlich beispielsweise für Wärmedämmungen, Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten und zeitlich begrenzte Nutzung von öffentlichen Grundstücken.

ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller für Sondernutzungen (z.B. Straßensperrungen, Gehwegsperrungen oder Parkplatzsperrungen für Umzüge, Baumaßnahmen, Schwerlastverkehr etc.) gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge zu stellen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

Abschluss und Verwaltung von Gestattungsverträgen zur Nutzung stadteigener, fiskalischer Grundstücke

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

Die Abteilung Verkehrsinfrastruktur und Mobilität gehört zum Bereich 6 – Stadtentwicklung, Planen und Bauen und ist zuständig für die Erhaltung und den Neu- und Ausbau sämtlicher Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche im Stadtgebiet Worms (ausgeschlossen sind Bundesstraßen) sowie für die den Straßenverkehr betreffenden notwendigen Anlagen wie Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beschilderung, Zentrale Koordinierungsstelle für Straßenaufbrüche, Ausbau- und Erschließungsbeiträge etc.


Kontakt-E-Mails:

strassenunterhaltung@worms.de

verkehrstechnik@worms.de

strassenbau@worms.de

koordinierungsstelle@worms.de 

gestattungen@worms.de

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus Altbau (Hagenstraße). Besucheradresse & Postanschrift:
+49 6241 853-6601
+49 6241 853-6699
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Geschlossen
Nur nach Terminvereinbarung!
 

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