Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.
Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.
Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.
Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.
Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.
Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.
Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Hinweis:
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Hier können Sie Ihr
- Kfz online anmelden, abmelden, ummelden oder wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
- Wunschkennzeichen online reservieren
++ Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste! ++
Spar-Tipp: Nutzen Sie nach Möglichkeit die Kfz-Online-Dienste.
Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung!
Unseren Service können Sie auch persönlich im Bürgerservicebüro, Hauptstelle Folzstraße in Anspruch nehmen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
Achtung: Die Gebühren für den Service vor Ort sind deutlich höher als für den Kfz-Online-Dienst!
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Nutzen Sie die Online Zulassung
Es ist nun möglich Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen onine zuzulassen.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nur in einem bestimmten Zeitraum unterwegs sein. Welcher Zeitraum das ist, zeigen die Zahlen am rechten Rand des Kennzeichens an. Steht auf dem Saisonkennzeichen etwa oben eine 4 und unten eine 10, ist das Kennzeichen von Anfang April bis Ende Oktober gültig.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.
Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an
Bei der Online-Beantragung:
Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:
- direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- an die Versicherung gemeldet
- als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt
Anschließend
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
- Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.
Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, finden Sie auf der Webseite der zuständigen Zulassungsbehörde.
Folgende Unterlagen bitten wir zur Zulassungsstelle mitzubringen:
Neuzulassung: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
(KFZ aus der BRD)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
- Bankkarte im Original oder Kopie
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus EU-Land)
- ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
- Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus nicht EU-Land)
- siehe KFZ aus EU-Land
Antragstellung
- online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
- Vertretung durch Dritte mit Vollmacht
Vorsprachen:
- nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
- bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
- alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
- Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
- Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
- Bankdaten des Bevollmächtigten (SEPA-Lastschriftmandat oder Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
- schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Zahlungsart (vor Ort)
- EC-Karte
- Bar
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebühren über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer - Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
- falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Antragstellung
- online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
- Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich
Vorsprache
- nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kennzeichenreservierung online reservieren
- für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Worms
- externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden
Zahlungsarten (vor Ort)
- EC-Karte
- Bar
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks Worms: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ggf. Kennzeichen (bei Änderung)
- Versicherungsbestätigung (7-stelligen EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirkes: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- Einverständniserklärung bei den Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.
Hierzu müssen Sie
- die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten),
- Bankkarte, vorlegen.
Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.
Saisonkennzeichen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- Kennzeichen
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Wiederzulassung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- Bankkarte
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Kurzzeitkennzeichen:
(gelten ausschließlich für Überführungs- und Probefahrten)
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für Ihren ersten Wohnsitz zuständig sind.
Sollte Ihr Wohnsitz nicht in der Stadt Worms oder im europäischen Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Worms nur gegeben, wenn das zu überführende Fahrzeug in der Stadt Worms gekauft wurde und dies durch Vorlage des Kaufvertrages im Original nachgewiesen wird.
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich unzulässig.
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat und zurück; zur unmittelbaren Reparatur festgestellter, erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk (HP, AZ und RP) und zurück.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.
Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks möglich. Auch eine Fahrt zur unmittelbaren Reparatur und direkt zum TÜV für die Nachprüfung ist zulässig.
Fahrten ohne gültige Betriebserlaubnis:
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen, sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle innerhalb Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück.
Voraussetzungen, wenn keine Papiere / Gutachten vorliegen:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur möglich für Fahrten die zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis dienen. Es kann zur Begutachtungsstellen in der Stadt Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
Zum Erhalt eines solchen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Gutachten nach § 13 EG-FGV
- Nachweis gültige Betriebserlaubnis
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
Für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland ist eine Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Ausfuhrkennzeichen:
sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist.
Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.
Der Empfangsberechtigte sowie der Fahrzeughalter haben die Erklärung zur Empfangsberechtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens abzugeben und zu unterschreiben.
Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebestätigung)
Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt - Erklärung zur Empfangsberechtigung
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original oder Nachweis abrufbar über Zevis
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
- Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit polizeilicher Meldebestätigung.
- Besitzt der Antragssteller kein Girokonto innerhalb der Europäischen Union, ist nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde vorab die Kraftfahrzeugsteuer bei einer Zahlstelle der Zollverwaltung zu entrichten. Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auch durch einen Empfangsberechtigten abgegeben werden.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Ausnahmen können erfolgen bei Vorlage einer neunen HU, nicht älter als 4 Wochen.
Adressenänderung: online erledigen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Umzugsmeldung
Gebühren
- Preise siehe unter "Downloads"
Namensänderung: online erledigen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Änderung
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte (IBAN Nachweis)
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Preisanpassungen zum 1.9.2023:
Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!
Spar-Tipp:
Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung!
Eine Auflistung der Gebühren (mit Gegenüberstellung der Preise "Vor-Ort" und "Online") steht Ihnen auf dieser Seite unter "Downloads" zur Verfügung.
Siehe Preisliste in den Downloads
- § 10 Absatz 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 4 Abschnitt 5 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 26 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Widerspruch
Es gibt folgende Hinweise:
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
- Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bemerkung: Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Kennzeichenmitnahme und besonderen Kennzeichen.
- Informationen zur Online-Anmeldung bei i-Kfz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
06.02.2025
Ihre zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Halterdaten ändern, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen
Hauptstelle Folzstraße 5
>> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Unsere 4 Außenstellen:
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
- Neuhausen: Kirchgasse 7, 67547 Worms
Frau Erika Guth (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
Kontakt
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
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- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
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- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
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- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
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- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
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- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
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- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
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- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
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- Familienangehörige aus einem anderen EU-Land oder Nicht-EU-Land anmelden
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
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- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
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- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
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- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
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- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
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- Familienangehörige aus einem anderen EU-Land oder Nicht-EU-Land anmelden
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- Meldebescheinigung Ausstellung
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- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Telefon
Fax
Position
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Fax
Position
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
Fax
Position
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Telefon
Fax
Position
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausweispflicht befreien
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Familienangehörige aus einem anderen EU-Land oder Nicht-EU-Land anmelden
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
Position
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
Fax
Position
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung
Telefon
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Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
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- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
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Zuständig für:
- Worms:
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Parkausweis
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnungsgeberbestätigung