Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen Genehmigung. Diese ist auf höchstens 5 Jahre befristet.
Gemäß § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die gewerbliche Beförderung von Personen mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig (Konzession).
Wann muss ein Antrag gestellt werden:
Ein Antrag ist erforderlich in folgenden Fällen:
- Ersterteilung:
Wenn Sie erstmals eine gewerbliche Personenbeförderung anbieten möchten.
- Wiedereinstellung:
Falls Ihr frühere Genehmigung erloschen ist und erneut ausgestellt werden soll.
- Erweiterung:
Wenn Sie Ihr bestehendes Unternehmen ausbauen und weitere Fahrzeug in Betrieb nehmen möchten.
- Übertragung:
Falls eine bestehende Genehmigung auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übergehen soll.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
Damit eine Genehmigung erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Persönliche Zuverlässigkeit:
Nachweis durch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmers/ der Unternehmerin, u.a. durch betriebswirtschaftliche Unterlagen.
- Fachliche Eignung:
Nachweis einer bestandenen Fachkundenprüfung bei der Industrie - und Handelskammer (IHK) für den gewerblichen Personenverkehr.
- Betriebs - und Beförderungsgenehmigung:
Nachweis geeigneter Fahrzeuge, Versicherung und ggf. Betriebssitzvorgagen.
Je nach Antragsart kann die Vorlage der notwendigen Unterlagen abweichen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Bitte nutzen Sie unseren Online-Service:
Die Links für die Taxi- und Mietwagengenehmigung, sowie für die Kraftomnibusgenehmigung finden Sie ganz oben und unten auf dieser Internetseite.
Wichtige Information, die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres im Unternehmen beschäftigten Personen ist bei der Antragsart ?Ersterteilung? nicht relevant. Bitte tragen Sie hier dementsprechend die Zahl ?Null? ein.