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Verpflichtungserklärung zur Übernahme einer Baulast abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Grundstückseigentümer können Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklären, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Ihr Grundstück betreffen zu übernehmen. Die Verpflichtungen dürfen sich nicht bereits aus dem öffentlichen Baurecht ergeben. Mit der Übernahme dieser sogenannten Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung oder Nutzungsänderung entgegenstehen könnten. Ein Beispiel hierfür ist die Stellplatzbaulast, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wirksam werden die Baulasten mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bestehen, wenn Sie das Grundstück verkaufen. Sie gehen dann auf die Käuferin beziehungsweise den Käufer über.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

 

  • Haushaltsangelegenheiten
  • Anforderung Genehmigungsgebühren
  • Führung des Baulastenverzeichnis
  • Auskunft Baulastenverzeichnis
  • Wohnungseigentum, Bescheinigungen nach dem WEG

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-6101
+49 6241 853-6099
Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.

Montag, Mittwoch
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.
 
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