Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.
Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.
In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.
Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.
Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.
Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.
Fischereierlaubnisschein
Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
- Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
- Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
- Aktuelles Passbild des Antragstellenden
Prüfungstermine 2024: auf Nachfrage
Anmeldeschluß zur Prüfung: auf Nachfrage
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