Dolmetscher aus anderen Bundesländern eintragen in das Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in einem Bundesland vereidigt, bzw. ermächtigt sind, dürfen sie diese Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ebenfalls ausüben und können dann entsprechend in das Verzeichnis eingetragen werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms
Hier können Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen.
Umfassene Informationen für Gewerbetreibende und Existenzgründer sowie eine online-Gewerbeanmeldung bieten IHK und HWK Rheinland-Pfalz auf ihrem gemeinsamen Portal www.Starterzentrum-rlp.de.