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mixins.searchInfo_searchTermGebäudeerhaltung Bescheinigung beantragen für Steuervergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Gebäudeerhaltung Bescheinigung beantragen für Steuervergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für den Erhalt von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.

Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.

Die Bescheinigung können Sie als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt prüft zusätzlich zur Bescheinigung noch andere steuerliche Voraussetzungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen, damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen erhalten können.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Untere Denkmalschutzbehörde für das Gebiet der Stadt Worms ist das Stadtarchiv.

Untere Denkmalschutzbehörde für das Gebiet der Stadt Worms ist das Stadtarchiv.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 9.13 Untere Denkmalschutzbehörde

Termine nach Vereinbarung

Hintere Judengasse 6
67547 Worms
Bemerkung:
im Raschi-Haus
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