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mixins.searchInfo_searchTermVerantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Inhabende  eines Betriebes, welcher  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!

Sie finden uns in Zimmer 1.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten oder Ein- & Ausgänge behindern: Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden.

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Bemerkung:
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht. Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
 
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