Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGrundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
Anträge können gerne vollständig ausgefüllt per E-Mail an waffen@worms.de gesendet werden.
Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.
Die Erklärung über die Waffenaufbewahrung (siehe "Downloads") kann mit Fotos des geöffneten und geschlossenen Waffenschrankes sowie des Typenschildes und der Rechnung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten eingeworfen oder per Post zugeschickt werden.
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