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mixins.searchInfo_searchTermGrundstücksteilung Genehmigung beantragen

Grundstücksteilung Genehmigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.

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Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

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