Kommunaler Vollzugsdienst
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie:
- Ruhestörungen,
- Belästigungen der Allgemeinheit,
- Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispeilsweise
- Feld -/Wegesatzung,
- Straßenreinigungssatzung,
- Gefahrenabwehrverordnung
Diese Aufgaben können kommunale Vollzugsbeamte unter Umständen auch mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
In kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst i.d.R. für die Verbringung von psychisch Kranken zuständig und übernimmt hierbei die Einlieferung dieser in entsprechende Einrichtungen. In allen anderen Kommunen ist die hierfür zuständige Behörde die jeweilige Kreisverwaltung. In größeren Städten und Kommunen besteht eine Trennung zwischen kommunalem Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung. In kleineren Kommunen sind die kommunalen Vollzugsbeamten oft auch gleichzeitig Hilfspolizeibeamte und somit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.
- Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Ruhestörungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Leitstelle: 0 62 41/ 85 3 - 38 22
Die Führungs- und Einsatzleitstelle befasst sich mit der Organisation und Abstimmung der Arbeitsabläufe des Kontroll- und Vollzugsdienstes.
Sie nimmt Bürgeranliegen entgegen, die auf Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beruhen und koordiniert die Einsätze der uniformierten Vollzugsbeamten.
Sie erreichen die Leitstelle telefonisch unter der 0 62 41/ 85 3 - 38 22.