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Kirchenaustritt Erklärung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Zuständig für den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist das Standesamt am Hauptwohnsitz. Der Austritt kann mündlich oder schriftlich vor dem jeweiligen Standesbeamten erklärt werden. Schriftliche Erklärungen müssen öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.

Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Um den Austritt zu erklären, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro können Sie bar sowie mit EC- oder Kreditkarte (Visa, Master) zahlen.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an standesamt@worms.de 


Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erfolgen.

Vorsprache nur nach vorhheriger Terminvereinbarung möglich.

--> Termin online vereinbaren





Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Aufgrund vieler Anfragen kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein. Senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anliegen bitte per Kontaktformular.


Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
 

Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

Telefonisch erreichen Sie die Urkundenabteilung (06241 /853 3406) montags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie mittwochs und donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Marktplatz 2
67547 Worms
Bemerkung:
Rathaus
+49 6241 853-3434
+49 6241 853-3499
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 

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