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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Grundlage ist das Heilpraktikergesetz.
Bei der Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte erfolgt die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung.

Die Prüfung selbst wird bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgelegt. Die Prüfungen finden an zwei Terminen im März und Oktober jeden Jahres statt.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens 30.06. bzw. 31.12. des Jahres der KV Mainz-Bingen vorliegen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.22 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerrathaus
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

Dienstag
Geschlossen

Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
 
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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.