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Geburtsurkunde beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Urkundenstelle:

Telefon: 06232 - 14-2503
Fax: 06232 - 14-2763

Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten.

Personenstandsurkunden aller Art können direkt über die Stadt Speyer angefordert werden:
- als Mail (Urkunden@stadt-speyer.de) oder
- per Post an Standesamt Speyer, Urkundenstelle, Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer

Personenstandsurkunden können Sie unter folgender E-Mail Adresse beantragen:
Urkunden@Stadt-Speyer.de

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 240 - Standesamt

Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Bemerkung:
Standesamt

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr
Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen

  • Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de
     In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden.

  • Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Telefonnummern:

  • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
  • 06232 - 14-2502 - Eheregister
  • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
  • 06232 - 14-2504 - Sterberegister
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