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mixins.searchInfo_searchTermGeburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt beantragen. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille) beweist die Tatsache der Geburt. Sinnvoll kann eine Nachbeurkundung dann sein, wenn der Name oder die Abstammungsverhältnisse in Deutschland verbindlich nachgewiesen werden sollen. Ferner kann Ihnen das Standesamt nach der Beurkundung jederzeit neue Urkunden (auch mehrsprachig) ausstellen.

Sofern der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister beantragt wird, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 240 - Standesamt

Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Bemerkung:
Standesamt

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr
Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen

  • Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de
     In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden.

  • Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Telefonnummern:

  • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
  • 06232 - 14-2502 - Eheregister
  • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
  • 06232 - 14-2504 - Sterberegister
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