Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVorname ändern

Vorname ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse oder
  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 240 - Standesamt

Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Bemerkung:
Standesamt

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr
Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen

  • Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de
     In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden.

  • Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Telefonnummern:

  • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
  • 06232 - 14-2502 - Eheregister
  • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
  • 06232 - 14-2504 - Sterberegister
Alle Informationen anzeigen