Hundesteuer festsetzen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Die Höhe der Hundesteuer ist in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt.
Aktuelle Steuersätze der Stadt Speyer:
Die Steuer beträgt für den ersten Hund jährlich 105 €.
Für den zweiten Hund in Ihrem Haushalt beträgt die Steuer jährlich 135 €
und für jeden weiteren Hund 155 €.
Für gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Bullterrier) beträgt die Steuer pro Jahr 385 €.
Für jeden weiteren gefährlichen Hund werden 620 € erhoben.
(Stand 2018)