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mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Die An- und Abmeldung von Hunden ist grundsätzlich gebührenfrei.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 131 - Allgemeine Finanzwirtschaft

- Kämmerei
- Steuern
- Geschäftsbuchhaltung
- Stiftungsverwaltung
- Unternehmensbeteiligungen
- Controlling

Maximilianstraße 90
67346 Speyer
06232 14-2284
06232 14-2694

Montag                08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag              08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch            08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen

Donnerstag        08:00 bis 12:00 Uhr                        14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                08:00 bis 12:00 Uhr                        geschlossen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich

- Kämmerei
- Steuern
- Geschäftsbuchhaltung
- Stiftungsverwaltung
- Unternehmensbeteiligungen
- Controlling

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