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Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 520 - Stadtentwicklung und Stadtplanung

Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Aufzug vorhanden
06232 14-2408

Montag     08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag   14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch   geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Weitere Besprechungstermine sind nach Vereinbarung möglich!
Terminvereinbarung unter Tel. 14-2408

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