Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
15.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
67346 Speyer
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros:
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Achtung: " Bei großem Andrang kann es bereits vor Ende der Öffnungszeiten zu einem Annahmeschluss kommen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anliegen, die kurz vor Ende der Öffnungszeiten eingehen, gegebenenfalls nicht mehr entgegengenommen werden können."
Bemerkung:
Ansprechpartner
Adresse
67346 Speyer
Telefon
Fax
Zuständig für:
- Speyer (kreisfreie Stadt):
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Fischereischein Ausstellung
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Haushaltsbescheinigung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
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- Vorläufigen Reisepass beantragen
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- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz ändern
- Wohnsitz anmelden
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen