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mixins.searchInfo_searchTermAußerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Speyer

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

Industriestraße 23
67346 Speyer
rollstuhlgerecht
06232 14-1334
06232 14-1353

Öffnungszeiten der Bürgerbüros:

Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

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