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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis verlängern bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

Aufenthaltserlaubnis verlängern bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.

Wird der Antrag rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Speyer - 220 - Ausländerbehörde

Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Aufzug vorhanden
06232 14-2440
06232 14-2441
06232 14-2442
06232 14-2570

Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich.
Termine sind vorab per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren.

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Speyer!

Wir sind Ansprechpartner für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Speyer und beraten Sie gerne!

Auf unserer Internetseite können Sie sich über die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Ausländerbehörde informieren. Zudem erhalten Sie hier nützliche Hinweise zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, zu den Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, zu weiteren Aufenthaltsdokumenten wie der Aufenthaltsgestattung und der Duldung, zur Verpflichungserklärung, zu Visaangelegenheiten, zum Familiennachzug und zu vielen weiteren Themen.

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