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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Ihre zuständige Stelle:

Verkehrsordnung

Die Verkehrsordnung ist verantwortlich für die Schaffung und Durchsetzung von Regeln, die eine sichere und geordnete Nutzung des Straßenraums gewährleisten. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Entwicklung von Richtlinien, die Überwachung der Verkehrssicherheit sowie die Aufklärung der Bürger:innen über Verkehrsregeln. 

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau B
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

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