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Eheurkunde ausstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt und
  • Ort und Tag der Eheschließung.

Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Hinweis Urkundenanforderung:

Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Eheregister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Die Bestelladresse lautet:

Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Fax: 06131 12-2032

Wenn Sie in Mainz oder in einem der früher selbstständigen Vororte Bretzenheim, Drais, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach oder Weisenau geheiratet haben, können Sie die Eheurkunde beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz beantragen.

Bei Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz
E-Mail: stadtarchiv@stadt.mainz.de.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Standesamt

Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025

Fragen und Terminvereinbarungen zum neuen Namensrecht richten Sie bitte an namenserklaerung@stadt.mainz.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer an. Die Kolleg:innen setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung. Informationen zu wichtigen Neuerungen finden Sie unter Downloads.

Urkundenanforderung

Unter Downloads/Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Bitte legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox.

Kirchenaustritt

Wenn Sie eine Kirchenaustrittserklärung abgeben möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren. Melden Sie unter folgendem Link Ihren beabsichtigten Kirchenaustritt an:

Online-Voranmeldung Kirchenaustritt

Alternativ können Sie die Erklärung schriftlich beim Standesamt einreichen. Die Erklärung muss öffentlich (z. B. notariell) beglaubigt sein.

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122224
06131 122883
06131 122032

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren. Das gilt bei folgenden Anliegen:

  • Urkundenstelle
  • Kirchenaustritte
  • Geburtsbeurkundungen
  • Eheanmeldungen, Sonderfälle, z. B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen
  • Rentenrechtliche Angelegenheiten

Sterbefallbeurkundungen:

Montag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr

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