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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Bauamt

Das Bauamt nimmt in seinen 4 Abteilungen unter anderem staatliche Auftragsangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz wahr. So sind z. B. die untere Bauaufsichtsbehörde und die untere Denkmalschutzbehörde im Bauamt angesiedelt. Auch die amtliche Vermessungsstelle sowie die Geschäftsstellen des Umlegungs- und des Gutachterausschusses finden sich im Bauamt. Hinzu kommen klassische Verwaltungsaufgaben wie Personal-, Haushalts- und Gremienangelgenheiten.

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau C
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123111
06131 122588

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht, einen Termin vereinbaren.

Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

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