Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVerlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Verlorene Gegenstände im Mainzer Stadtgebiet

Anfragen nach verlorenen Gegenständen können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail stellen. Um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen, müssen Sie den verloren gegangenen Gegenstand eingehend beschreiben.

Aushändigung an Eingentümer:innen

Das erfolgt persönlich oder in Vertretung durch Bevollmächtigte nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Fundbüros.

Fundsache abgeben

Um Fundsachen abzugeben, müssen Sie keinen Termin vereinbaren.

Wichtige Informationen bei der Abgabe von Fundsachen sind das Funddatum und der Fundort, optional können Sie auch noch Ihre eigenen Daten für eine eventuelle Danksagung oder Finderlohn hinterlegen. Diese Daten würden dann auch an die Eigentümer:innen bei Abholung ausgegeben, sofern Sie dies nicht verneinen. Nutzen Sie hierzu auch das angehängte Formular.

Verlorene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und S-Bahnen)

Zuständigkeit: Fundbüro der Mainzer Mobilität
Anlaufstelle: RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz am Hauptbahnhof, Bahnhofplatz 6A

Verlorene Gegenstände im Zug

Zuständigkeit: Deutsche Bahn AG
Das Formular zur Verlustmeldung finden Sie im Anhang.

Ihre zuständige Stelle:

Allgemeine Verwaltung der Abteilung Sicherheit und Ordnung

Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
06131 122978
06131 123010

Montag: 9 Uhr bis 12 Uhr 
Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Alle Informationen anzeigen