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Wohnsitz ändern

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Deutsche Staatsbürger:innen, EU-Bürger:innen und ausländische Mitbürger:innen:

Sie können sich im Bürgerservice oder in einer der Ortsverwaltungen persönlich ummelden. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vor Ort zu sein, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine schriftliche Ummeldung ist nicht möglich. Nutzen Sie gerne auch den Online-Service.

Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr:

Beziehen Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr eine eigene Wohnung, müssen Sie sich selbst anmelden. Das ist auch ohne Einverständnis der Eltern möglich.

Beim Umzug im Familienverband können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden.

Ausnahme von der Meldepflicht besteht bei:

  • Personen, die eine (dienstliche) Gemeinschaftsunterkunft beziehen. Für Soldaten ist der Zeitraum begrenzt auf 12 Monate.
  • Personen, die Zivildienst oder freiwilligen Dienst leisten.
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes während Aus- und Fortbildungen.
  • Personen, die eine Wohnung für nicht länger als 6 Monate beziehen.
    Für Personen, die sonst im Ausland wohnen, beträgt die Frist 3 Monate. Dies gilt nicht für Flüchtlinge und Asylbewerber:innen.
  • Personen in Justizvollzugseinrichtungen. Für nicht gemeldete Personen beginnt die Meldepflicht nach 3 Monaten.

Ihre zuständige Stelle:

Bürgerservice

Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Mainz bietet viele Dienstleistungen an. Dazu gehören z.B. Meldebescheinigungen, Ausweisdokumente, Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden sowie statistische Erhebungen.

Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123820
06131 122775

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

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