Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung

Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.

Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanz en und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.

Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/Beschlagnahmung) besteht bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden eine Meldepflicht.

Für einige Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer Vermarktungsgenehmigung. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden Sie unter: Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht (CITES).


Welche Arten besonders geschützt sind, kann z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem z um Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden.

Das Landesnaturschutzgesetz stellt darüber hinaus weitere Anforderungen an Haltung und Zucht besonders geschützter Arten. Unter anderem muss der zuständigen Behörde auf Anfrage hin ein Sachkundenachweis für eine artgerechte Haltung vorgelegt werden können. Bei der Haltung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für den Menschen lebensgefährlich werden kann, ist der zuständigen Behörde eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500 000 € nachzuweisen. Über die Zu- und Abgänge ist Buch zu führen. Für jedes giftige Tier ist zu vermerken, welches Gift die entsprechende Art aufweist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Unsere Dienstleistungen:

  • Ausstellen von EG-Bescheinigungen zwecks Vermarktung streng geschützter Arten (bisher: CITES-Bescheinigungen)
  • Information zum Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten
  • An- und Abmeldungen nach §7 Abs. 2 BArtSchV
  • Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA), der EU-Richtlinien und der Bundesartenschutzverordnung
  • Ausstellen von Vorlagebescheinigungen zwecks Ausfuhr in Drittländer

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grün- und Umweltamt

Für allgemeine Fragen zum praktischen Umweltschutz wenden Sie sich bitte an den Mainzer Umweltladen.

Für Erstauskünfte zu Bäumen, Grünflächen, Parkanlagen und Spielplätzen im städtischen Bereich steht Ihnen unser Grüntelefon zur Verfügung: 06131/12-3325


Mehr zu Grün, Umwelt- und Naturschutz

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B
55131 Mainz
Bemerkung:
Grün- und Umweltamt

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
06131 122850
06131 123357

Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

Montag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Und nach persönlicher Vereinbarung.

Alle Informationen anzeigen