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Schornsteinfeger

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführten Arbeiten erfolgt durch vorgeschreibene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Bauamt

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau C
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123111
06131 122588

Persönliche Vorsprachen und sonstige Besprechungen können Sie online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbaren.

Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

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